Lärmberechnung und Lärmschutz an Straßen thematisiert
Berlin: (hib/HAU) Die Lärmberechnung und den Lärmschutz an Straßen thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/30662). Durch eine Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung sei die RLS-19 am 1. März 2021 formal in Kraft getreten, schreiben die Abgeordneten. Die Verkehrslärmschutzverordnung gelte für neue und wesentlich geänderte Straßen. Bei Überschreiten der dort festgelegten Lärmschwellen bestehe ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Im Bereich der Bestandsstraßen werde der Lärm derzeit dagegen weiterhin auf Basis der alten RLS-90 berechnet. Lärmschutzmaßnahmen seien hier zudem eine „freiwillige“ Leistung, die aber ebenfalls an das Überschreiten bestimmter Lärmschwellen gebunden sei. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wolle hier lediglich prüfen, ob und inwiefern die RLS-19 künftig auch für Bestandsstraßen Anwendung finden soll, heißt es in der Vorlage. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sei mit einer Untersuchung über die Auswirkungen für diesen Fall beauftragt worden.
Von der Bundesregierung wollen die Grünen nun unter anderem wissen, warum die RLS-19 bis auf weiteres nicht für Bestandsstraßen angewendet werden soll. Gefragt wird auch, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Wirksamkeit und die Kosten von Temporeduzierungen als Mittel der Lärmminderung hat.