01.07.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 862/2021

Regelungen zum Schutz vor Drohnen

Berlin: (hib/STO) Um Regelungen zum Schutz vor Drohnen etwa beim Überfliegen von Privatgrundstücken geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31159) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30654). Darin schreibt die Bundesregierung, dass mit den seit dem 18. Juni 2021 geltenden Regelungen in der Luftverkehrs-Ordnung den Interessen und dem Schutz der Bürger „in hohem Maße Rechnung getragen“ werde.

Ein Überflug über Privatgrundstücke sei nur unter engen Voraussetzungen erlaubt, heißt es in der Vorlage weiter. So sei beispielsweise im Regelfall vorgesehen, dass der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zustimmen muss.

Mit den seit dem 18. Juni 2021 geltenden Regelungen wurde laut Bundesregierung „ein engmaschiges Instrument geschaffen, um Verstößen durch nichtkooperierende Drohnen vorzubeugen“. Darüber hinaus würden Verstöße als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet.

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