Zwei Streitbeilegungsverfahren nach EU-Richtlinie
Berlin: (hib/AB) Bisher wurden in Deutschland zwei Streitbeilegungsverfahren nach dem Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union beantragt. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30844(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/30309(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der FDP-Fraktion mit. Zur Dauer der Verfahren könnten keine Angaben gemacht werden, da die Beschwerden erst vor wenigen Wochen eingelegt wurden, schreibt die Bundesregierung. Das entsprechende Gesetz gilt seit 2019 und setzt eine EU-Richtlinie um. Streitbeilegungsverfahren, die nicht danach ablaufen, sondern nach Doppelbesteuerungsabkommen, dauerten für Verrechnungspreisfälle 20,75 Monate und für sogenannte sonstige Fälle 11,11 Monate, schreibt die Bundesregierung unter Rückgriff auf Zahlen der OECD.