02.07.2021 Finanzen — Unterrichtung — hib 865/2021

Umsatzsteueranteil des Bundes gesunken

Berlin: (hib/AB) Der Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen ist nach dem Finanzausgleich im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 5,9 Prozentpunkte zurückgegangen. Im Jahr 2019 betrug der Anteil 48,9 Prozent, im vergangenen Jahr 43 Prozent. Der Anteil der Länder stieg im gleichen Zeitraum von 47,7 Prozent auf 52,9 Prozent. Das geht aus einer Unterricht der Bundesregierung (19/31264) „über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 im Ausgleichsjahr 2020“ hervor. Die Bundesregierung spricht von einer „ungewöhnlich deutlichen Verringerung des Bundesanteils“. Eine Ursache sei der im Jahr 2020 zu verzeichnende überaus starke Einbruch beim Umsatzsteueraufkommen, der auf die Senkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 wie auch auf die pandemiebedingt geringeren steuerlichen Bemessungsgrundlagen der Umsatzsteuer zurückzuführen sei. Ein weiterer Grund seien gesetzliche Änderungen am Finanzausgleichgesetz.

Das Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2020 auf 219,5 Milliarden Euro. Auf die Länder entfielen 116 Milliarden Euro, auf den Bund 94 Milliarden Euro und auf die Länder 9,1 Milliarden Euro.

Wie die Bundesregierung in der Unterricht schreibt, schlagen sich in der Entwicklung Änderungen am Finanzausgleichsgesetz nieder, zudem habe der im Jahr 2020 zu verzeichnende überaus starke Einbruch beim Umsatzsteueraufkommen zu dieser Entwicklung beigetragen.

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