Passbeschaffung für Syrer in Deutschland thematisiert
Berlin: (hib/STO) Die Passbeschaffung für Syrer in Deutschland thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/31283). Darin schreibt die Fraktion, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2018 die Passbeschaffungspraxis für syrische Staatsangehörige geändert habe. Die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung müsse danach im Einzelfall erfolgen und dürfe für Syrer nicht generell ausgeschlossen sein.
Dies gilt der Fraktion zufolge für subsidiär Schutzberechtigte, Geduldete, Personen mit Abschiebeverboten und nachziehende Familienangehörige zu syrischen Schutzberechtigten. Diese Personengruppen müssten syrische Pässe beantragen beziehungsweise verlängern lassen, weil sie nicht als individuell verfolgt gelten. Dies wiederum sei Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Von dieser Mitwirkungspflicht könne jedoch abgesehen werden, wenn die Passbeantragung unzumutbar ist, heißt es in der Vorlage weiter. Dies sei für syrische Staatsangehörige bis 2018 überwiegend so gehandhabt worden. Damals hätten die deutschen Behörden sogenannte Passersatzpapiere an berechtigte Syrer ausgestellt, da die Dokumentenbeschaffung in Syrien oder in syrischen Botschaften als generell nicht möglich oder nicht zumutbar betrachtet worden sei. Diese Möglichkeit sei in Paragraf 5 der Aufenthaltsverordnung festgeschrieben.
Nicht betroffen von der Regel, selbst einen syrischen Pass besorgen zu müssen, seien Syrer, die in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurden, führt die Fraktion ferner aus. Wissen will sie unter anderem, was aus Sicht der Bundesregierung dagegen spricht, syrischen Staatsangehörigen, denen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, grundsätzlich einen Reisepass für Ausländer gemäß Paragraf 5 der Aufenthaltsverordnung auszustellen.