05.07.2021
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 867/2021
Bundesregierung äußert sich zum Schutz der Wölfe
Berlin: (hib/CHB) Ob ein Wolf im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung abgeschossen werden darf, liegt laut dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/30831) auf eine Kleine Anfrage (19/30305) der FDP-Fraktion. In Ausnahmefällen sei die sogenannte Entnahme von Wölfen zulässig, wenn diese im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit liege oder wenn andere zwingende Gründe vorlägen.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre frühere Antwort (19/25695) auf eine ähnliche Kleine Anfrage (19/24771) der FDP-Fraktion.