Berlin: (hib/AB) Das Bundesfinanzministerium hat im dritten Quartal 2020 keine Hinweise zu Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegeben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30667) auf eine Kleine Anfrage (19/30340) der AfD-Fraktion mit.