06.07.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 871/2021

Einsatz von Super-Recognisern bei der Bundespolizei

Berlin: (hib/STO) Ein möglicher Einsatz von Super-Recognisern bei der Bundespolizei ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/30906) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30647). Wie die Fraktion darin ausführte, kann bei der schnellen Identifizierung von Personen in Menschenmengen bereits nach derzeitigem Stand der Technik intelligente Gesichtserkennungssoftware zum Einsatz kommen. Ein solches Vorgehen löse indes datenschutzrechtliche Bedenken aus und sei darüber hinaus in vielen alltäglichen Situationen aus Praktikabilitätsgründen nicht einsetzbar. Verschiedene Landespolizeibehörden hätten daher in den vergangenen Jahren auf die angeborene überdurchschnittliche Fähigkeit ihrer Beamten beim Einprägen und Erkennen von Gesichtern zurückgegriffen. Länder wie Baden-Württemberg, Bayern oder Berlin suchten inzwischen aktiv nach Personen, die eine besondere Fähigkeit bei der Identifizierung von unbekannten Personen aufweisen, sogenannte Super-Recogniser.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, werden bei der Bundespolizei derzeit noch keine Super-Recogniser gezielt eingesetzt. Die Bundespolizeidirektion München habe bereits vereinzelt im Rahmen von Ermittlungsverfahren auf Super-Recogniser des Bayerischen Landeskriminalamtes zurückgegriffen und das Bundeskriminalamt vereinzelt auf das Unterstützungsangebot der Super-Recogniser des Polizeipräsidiums München bei der Videoauswertung im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen.

Derzeit führt die Bundespolizei der Antwort zufolge in Kooperation mit der University of Greenwich ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhendes Testverfahren zur Identifizierung von Super-Recognisern im Rahmen einer Pilotierung in den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna durch. Nach erfolgreicher Pilotierung sei eine Ausweitung des Testverfahrens für alle Angehörigen der Bundespolizei geplant.

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