07.07.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 876/2021

Bundeszuschüsse für die Rentenkasse

Berlin: (hib/CHE) Aus Sicht der Bundesregierung kann die Höhe der Bundesmittel für die Rentenversicherung nicht allein in ihrer Relation zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen beurteilt werden. Denn die an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Bundesmittel erfüllten mehrere Aufgaben, betont die Regierung in einer Antwort (19/30818) auf eine Kleine Anfrage (19/30260) der AfD-Fraktion. Dazu zähle zwar auch die pauschale Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Die Funktion der Bundeszuschüsse gehe jedoch weit über die Erstattung einzelner Leistungen oder Leistungsteile hinaus. Mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse gewährleiste der Bund die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Die Zuschüsse dienten damit auch dazu, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor übermäßiger Belastung zu schützen, erläutert die Regierung.

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