07.07.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 877/2021

Zu wenig geförderte langzeitarbeitslose Frauen

Berlin: (hib/CHE) Frauen sind bei dem Förderprogramm für Langzeitarbeitslose nach Paragraf 16e des SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) unterrepräsentiert. Das schreibt die Bundesregierung unter Hinweis auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) in einer Antwort (19/31217) auf eine Kleine Anfrage (19/30651) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gründe für die ungleichgewichtige Förderung könnten unter anderem in der Art der von den Arbeitgebern angebotenen Arbeitsplätze, in Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit mit Kinderbetreuungspflichten oder den Berufswünschen von Frauen liegen. Um die gleichberechtigte Förderung zu unterstützen, habe die BA in einer Weisung bezüglich der förderungsbedürftigen Zielgruppe den Gleichstellungsaspekt betont, so die Regierung. Danach solle bereits bei der Planung geprüft werden, ob spezifische Belange, zum Beispiel für (Allein-)Erziehende und Mütter in Paar-Bedarfsgemeinschaften, berücksichtigt werden müssten, um eine gleichberechtigte Förderung zu erreichen. Weiter führe der Weisungstext aus, dass dabei die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung und sukzessiver Aufstockung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit genutzt werden könnten, heißt es in der Antwort.

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