08.07.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 879/2021

Folgen der Tierschutz-Zirkusverordnung für Zootierhaltung

Berlin: (hib/EIS) Die geplante Tierschutz-Zirkusverordnung hat für die Zootierhaltung und den Artenschutz keine Folgen, da das Halten und Zurschaustellen an stationären Orten, wie es in zoologischen Gärten erfolgt, nicht von der Tierschutz-Zirkusverordnung umfasst ist. Das geht aus der Antwort (19/30909) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30374) der FDP-Fraktion hervor. Für die Aufrechterhaltung von koordinierten Ex-situ-Erhaltungszuchtprogrammen zwischen Zoos seien Transporte von Exemplaren der jeweiligen Tierarten essentiell, um einen genetischen Austausch, sinnvolle Verpaarungen, Zusammenstellung von Zuchtgruppen und die Verteilung von Nachzuchten zu gewährleisten. Verbringungen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen seien daher von der Tierschutz-Zirkusverordnung nicht erfasst.

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