08.07.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 880/2021

Fischerei-Management in Natura 2000-Gebieten

Berlin: (hib/EIS) Der Prozess zur Regelung der Fischerei-Managementmaßnahmen für die bodenberührende Fischerei in den Naturschutzgebieten der Ostsee folgt erst nach Abschluss des bereits fortgeschrittenen Prozesses in der Nordsee. Es wäre nicht zweckmäßig gewesen, die Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedstaaten für Vorschläge von Fischerei-Managementmaßnahmen in der Ostsee parallel zum bereits weit fortgeschrittenen Prozess in der Nordsee zu beginnen, weil der Abstimmungsprozess sehr zeit- und ressourcenintensiv sei, heißt es in einer Antwort (19/31139) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30433) der Fraktion Die Linke. Demnach müssen Managementmaßnahmen in der Fischerei, die das Bewirtschaftungsinteresse anderer Mitgliedstaaten berühren, im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) mit diesen Staaten abgestimmt und der Europäischen Kommission in Form einer gemeinsamen Empfehlung unterbreitet werden. Nach Überprüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen würde die Kommission dann fischereibeschränkende Bestimmungen im Rahmen von Delegierten Rechtsakten erlassen. Da nunmehr eine Einigung auf eine gemeinsame Empfehlung von Fischerei-Managementmaßnahmen in den Natura-2000 Gebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee mit den anderen betroffenen Mitgliedstaaten erreicht wurde, soll die Abstimmung mit den anderen betroffenen EU-Mitgliedstaaten von Vorschlägen für Fischerei-Managementmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten der deutschen AWZ der Ostsee eingeleitet werden. Ein konkreter Zeithorizont für den Abschluss dieses Prozesses könne nicht genannt werden, da dies entscheidend vom Verlauf der Abstimmung mit den anderen betroffenen Mitgliedstaaten und deren Änderungsbedarfen abhänge, heißt es weiter.

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