08.07.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 881/2021

Keine Regelung für Exportverbot von Kernbrennstoffen

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung lehnt es ab, eine sicherheitstechnische Bewertung von Atomkraftwerken in anderen Staaten vorzunehmen. Diese Bewertung liege ausschließlich in der Verantwortung der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/31241) auf eine Kleine Anfrage (19/30690) der Fraktion Die Linke.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, verfolgt die Bundesregierung den Ansatz nicht weiter, den Export von Brennelementen an ausländische Atomkraftwerke mit zweifelhaftem Sicherheitsstandard zu unterbinden. Ein entsprechendes Ziel war im Koalitionsvertrag formuliert worden. Das Bundesumweltministerium habe einen Arbeitsentwurf für eine Änderung des Atomgesetzes zur Einführung eines solchen Exportverbots vorgelegt, teilt die Bundesregierung mit. Gegen diesen Entwurf hätten sich jedoch europa- und verfassungsrechtliche Bedenken ergeben, sodass eine solche gesetzliche Regelung nicht als geeigneter Weg angesehen werden könne.

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