08.07.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 882/2021

Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall bei Beamten

Berlin: (hib/STO) Über die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall bei Beamten informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31260) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30833). Danach kann grundsätzlich auch die Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 im Dienst ein Dienstunfall sein. Ein positiver PCR-Test allein sei aber für eine Anerkennung nicht ausreichend; zusätzlich müssten coronatypische Symptome vorliegen. Werden zudem Ort und Zeitpunkt der Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 im Dienst nachgewiesen, sei eine Anerkennung möglich.

Außerdem kann eine dienstbedingte Erkrankung an Covid-19 laut Bundesregierung als Dienstunfall gelten, „da sie von der Nr. 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) erfasst ist“. Dies sei aber nur bei Personen möglich, „die entweder im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße ausgesetzt sind wie in den genannten Tätigkeitsbereichen, denkbar beispielsweise im polizei-/ärztlichen Dienst“, heißt es in der Antwort weiter.

Ob ein Dienstunfall anerkannt werden kann, richtet sich den Angaben zufolge - unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der allgemeinen Beweisgrundsätze - immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und kann somit erst im Nachhinein festgestellt werden. Bestehe Anspruch auf Unfallfürsorge, so erstrecke sich dieser sowohl auf die Akutphase der Erkrankung als auch auf deren mögliche Langzeitfolgen.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, sind mit Stand vom 29. Juni dieses Jahres seit Beginn der Pandemie 2020 bei sechs von 14 Bundesministerien insgesamt 81 Dienstunfallmeldungen von Bundesbeamten aufgrund einer Covid-19-Erkrankung eingegangen. Auf das Bundesfinanzministerium einschließlich Zoll, BG Verkehr und Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost entfielen laut Vorlage 22, davon zwölf auf den Zoll, und auf das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat einschließlich Bundespolizei 34, davon 33 auf die Bundespolizei. Beim Auswärtigen Amt wurden den Angaben zufolge sechs solcher Dienstunfallmeldungen registriert, beim Verteidigungsministerium 13, beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine sowie bei Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einschließlich Bundeseisenbahnvermögen (BEV) fünf, die auf das BEV entfielen. Von den 81 Meldungen wurden laut Bundesregierung vier anerkannt und 30 abgelehnt, während 47 noch offen waren.

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