08.07.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 882/2021

Erkenntnisse zum „Nordkreuz-Netzwerk“

Berlin: (hib/STO) Erkenntnisse zum sogenannten „Nordkreuz-Netzwerk“ sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/31238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30217). Wie die Fraktion darin schrieb, „war oder ist“ dieses Netzwerk „ein Zusammenschluss von rechten Polizisten, Soldaten, Reservisten und anderen“. Mitglieder horteten der Fraktion zufolge Munition und Waffen und führten Listen mit linken Politikern, „die im Zuge einer Destabilisierung der öffentlichen Ordnung entführt und ermordet werden sollten“. Die Bundesanwaltschaft ermittele gegen zwei Mitglieder der Gruppe.

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass sie von einem Fortbestand der Gruppierung ausgehe. Nach den ihr vorliegenden Erkenntnissen verfügten mehrere Gruppenmitglieder über einen Zugang zu legalen Schusswaffen. Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, haben die Staatsanwaltschaften der Länder aufgrund von Erkenntnissen, die im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof erlangt wurden, Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Waffengesetz sowie anderer Straftaten eingeleitet.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die Verfassungsschutzbehörden ihre Bemühungen um die „Detektion potenzieller Netzwerke von Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ deutlich verstärkt hätten. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, schätzt sie das Gefahrenpotenzial von Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden als besonders relevant ein. Eine rechtsextremistische Haltung stehe im deutlichen Widerspruch zu Grundprinzipien des öffentlichen Dienstes und Berufsbeamtentums, die gerade die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Verfassungstreue beinhalteten. Eine derartige ideologische Ausrichtung sei geeignet, das Vertrauen in den öffentlichen Dienst und das Ansehen staatlicher Stellen empfindlich zu beeinträchtigen.

Sicherheitsbehörden seien in besonders sensiblen Aufgabenbereichen tätig, heißt es ferner in der Antwort. Ihre Bediensteten verfügten über Zugang zu Waffen und Munition, taktische und operative Kenntnisse sowie Zugang zu sensiblen Informationen und Datenbanken. Dies stelle einen besonderen Aspekt dar, was für sämtliche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität gelte. In Verbindung mit einer extremistischen Grundeinstellung könne hieraus eine Gefahr für Staat und Gesellschaft entstehen. Eine „(unmittelbare) konkrete Gefährdungslage“ sei bislang jedoch nicht erkennbar.

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