Gefährdungseinstufungen afghanischer Ortskräfte
Berlin: (hib/STO) Über Gefährdungseinstufungen afghanischer Ortskräfte zwischen Februar 2000 und Mai 2021 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31236) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30645). Danach haben die jeweiligen Ressorts für die Bearbeitung etwaiger Gefährdungsanzeigen ihrer Ortskräfte einen Kriterienkatalog entwickelt, anhand dessen die jeweiligen Ressortbeauftragten die vorgetragene individuelle Gefährdung beurteilten. Dabei erfolge eine Einstufung in eine von drei Gefährdungskategorien durch die Ressortbeauftragten in eigener Verantwortung. Eine Einstufung in die Kategorien 1 oder 2 ermögliche eine Aufnahme in Deutschland, wenn gegen die betreffende Person keine Sicherheitsbedenken existierten.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurde von Februar 2020 bis März 2021 bei 16 Ortskräften des Verteidigungsministeriums (BMVg) eine Gefährdung der Kategorien 1 oder 2 festgestellt, während 22 Ortskräfte in Kategorie 3 eingestuft wurden. Im April dieses Jahres kam es laut Vorlage bei 91 BMVg-Ortskräften zu einer Feststellung von Gefährdung (Kategorie 1 oder 2) und im Folgemonat Mai bei 434 Ortskräften; zugleich wurden bei der Zahl der „Ablehnungen“ (Einstufung in Kategorie 3) negative Fallzahlen von minus 68 im April und minus 255 im Mai verzeichnet. Die negativen Fallzahlen resultieren den Angaben zufolge aus der Einführung des vereinfachten Ortskräfteverfahrens, durch das vormals nicht gefährdete Ortskräfte nunmehr als latent gefährdet eingestuft wurden.
Wie der Antwort ferner zu entnehmen ist, wurden von Februar vergangenen Jahres bis Mai 2021 fünf Ortskräfte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in die Kategorien 1 oder 2 (Feststellung von Gefährdung) eingestuft und acht Ortskräfte in Kategorie 3. Im selben Zeitraum wurde laut Bundesregierung bei ebenfalls fünf Ortskräften des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) eine Gefährdung der Kategorien 1 oder 2 festgestellt, wobei diese Einstufungen alle im April dieses Jahres erfolgten. Von den Ortskräften des Auswärtigen Amtes (AA) wurden von Februar 2020 bis Mai 2021 der Antwort zufolge 13 (alle im Mai 2021) in die Kategorien 1 oder 2 eingestuft , während der Kategorie 3 innerhalb der genannten 16 Monate weder AA- noch BMI-Ortskräfte zugeordnet wurden.