09.07.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 884/2021

Verschärfungen des Bewachungsrechts

Berlin: (hib/STO) Auswirkungen der 2016 beschlossenen Verschärfungen des Bewachungsrechts sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/31324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30823). Danach wurde es Extremisten durch die Einführung des Bewacherregisters und die damit verbundenen rechtlichen Änderungen erschwert, im Sicherheitsgewerbe tätig zu werden.

Insbesondere bei Neueinstellungen von Wachpersonen oder der Erteilung neuer Erlaubnisse an Unternehmen habe das „Instrument der (teil-)automatisierten Regelabfrage“ seine Wirkung entfalten können, schreibt die Bundesregierung weiter. Erstmals würden hierbei alle zu einer Person vorliegenden Informationen der Sicherheitsbehörden - Polizei und soweit vorgegeben Verfassungsschutz - in die Beurteilung der Zuverlässigkeit gemäß Paragraf 34a der Gewerbeordnung einbezogen, um eine größtmögliche Faktengrundlage für die diesbezüglich vorgesehene Bewertung zu schaffen.

Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass durch das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 festgelegt worden sei, dass die 2016 beschlossenen Verschärfungen des Bewachungsrechts ab dem 1. Juni 2019 anzuwenden sind. Erkenntnisse zu den Wirkungen dieser Verschärfungen würden im Rahmen der Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes berücksichtigt. „Der Erkenntnisgewinnungs- und Willensbildungsprozess der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort vom 30. Juni ferner.

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