14.07.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 895/2021

Widerrufung von Flüchtlingsanerkennung

Berlin: (hib/STO) In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind in Deutschland insgesamt 3.482 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen einschließlich subsidiären Schutzes beziehungsweise Abschiebungsverboten widerrufen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31389) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30157) hervor. Danach kam es bei insgesamt 77.085 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren von Anfang Januar bis Ende Mai 2021 in 73.603 Fällen zu keinem Widerruf.

Ferner gab es den Angaben zufolge im ersten Quartal dieses Jahres 465 Gerichtsentscheidungen in Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahren. Dabei wurden laut Vorlage 148 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen inklusive subsidiären Schutzes widerrufen, während es in 48 Fällen zu keinem Widerruf kam und in 269 zu formellen Verfahrenserledigungen.

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