15.07.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 897/2021

Bundesregierung plant derzeit keinen Einsatz von „ZAC-AIRA“

Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz einer bestimmten Software bei der Bekämpfung von Kinderpornografie geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31424) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31129). Wie die Fraktion darin ausführte, hat der Bundestag am 25. März 2021 das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ beschlossen. Zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zähle auch die sogenannte Kinder- und Jugendpornografie. Das neue Gesetz werde nach Einschätzung von Experten zu einem erhöhten zu analysierenden Datenaufkommen führen. In einem gemeinsamen Forschungsprojekt des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln und der Firma Microsoft Deutschland habe eine Lösung mittels Künstlicher Intelligenz (KI) entwickelt werden können, die beschlagnahmtes Datenmaterial als kinder- oder jugendpornografisch einzustufen in der Lage ist.

Bei der „ZAC-AIRA“ genannten KI-Lösung werden die zu untersuchenden Daten der Fraktion zufolge durch einen Abstraktionslayer für das menschliche Auge unkenntlich gemacht, „was das rechtssichere Speichern des inkriminierten Materials in der Cloud erlaube; der lernfähige Algorithmus kann das abstrahierte Datenmaterial auf lokalen Geräten lesen, untersuchen und klassifizieren“.

Die Bundesregierung hat ihrer Antwort zufolge „keine qualifizierte Kenntnis von der genannten Software ,Artificial Intelligence enabled rapid assessment' (ZAC-AIRA)“. Im Rahmen des Informationsaustauschs des Bundeskriminalamtes mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder sei die Software ZAC-AIRA allgemein bekannt. Detaillierte Informationen und Prognosen hierzu lägen bei den Behörden in Nordrhein-Westfalen vor. „Seitens der Bundesregierung ist derzeit kein Einsatz der genannten Software ZAC-AIRA geplant“, heißt es in der Antwort weiter.

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