16.07.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 899/2021

Todesfälle im Justizvollzug

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Todesfälle im Justizvollzug gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30832). Die Zahl dieser Todesfälle werde jährlich in der Strafvollzugsstatistik des Bundesamts für Justiz erfasst, heißt es darin. Ausführlich geht die Bundesregierung in der Antwort auf Suizide im Justizvollzug ein.

Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt, trägt der Staat für Menschen, die in staatlicher Obhut inhaftiert sind, eine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht. Trotzdem kämen Todesfälle in der Haft leider vor, sei es durch Alter, Krankheit oder Unfälle, auch durch Gewalteinwirkung oder Suizid. Die Verhinderung derartiger Ereignisse habe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verantwortlichen und die Haftanstalten selbst höchste Priorität. Die in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerte Unterstellung, „dass Menschen in Gefängnissen durch Isolation, Gewalt und unterlassene Hilfeleistung systematisch zermürbt und einem frühzeitigen Tod preisgegeben werden“, werde mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Vielmehr sei es das gesetzlich vorgegebene und in der Praxis gelebte Ziel des Strafvollzuges, die Gefangenen auf eine gesellschaftliche Reintegration vorzubereiten.

Die Fraktion hatte auch gefragt, was der Bundesregierung über Mängel oder Versorgungslücken bei der Betreuung von suizidgefährdeten Gefangenen durch Psychologen, Seelsorger oder Sozialarbeiter bekannt ist. Hierzu heißt es, aus den in der Vorbemerkung zur Antwort genannten Gründen lägen der Bundesregierung dazu keine Erkenntnisse vor. Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes seien sowohl die Gesetzgebung zum Vollzug der freiheitsentziehenden Strafen und Maßregeln als auch der verwaltungsmäßige Vollzug Aufgaben der Länder.

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