Fachkräftemangel bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
Berlin: (hib/STO) Mit einem etwaigen Fachkräftemangel bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31440) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31161). Darin warnte die Fraktion, dass für die Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen die dazu in vielen klimarelevanten Bereichen zusätzlich benötigten Fachkräfte fehlten.
In ihrer Antwort teilt die Bundesregierung die grundsätzliche Einschätzung, „dass mit dem Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, neben der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und dem demografischen Wandel, von einem zunehmenden Strukturwandel auszugehen ist und dass sich Berufsbilder, Tätigkeits- und Qualifikationsprofile und die Nachfrage nach diesen verändern“ werden. Das vom Bundeskabinett am 23. Juni 2021 beschlossene Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 werde „zusätzlich zu den Klimaschutzinvestitionen im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogramm aus den vergangenen zwei Jahren, in die nächste Projektion des BMAS Fachkräftemonitorings aufgenommen“. Die Ergebnisse dieser Studie lägen voraussichtlich ab Herbst 2021 vor.
Weiter führt die Bundesregierung aus, dass es ein zentrales Ziel ihrer branchenübergreifenden Fachkräftestrategie sei, „das zunehmende Fachkräfte-Paradox von Arbeitskräfteknappheit bei gleichzeitigem Arbeitskräfteüberschuss zu vermeiden“. Diese Fachkräftestrategie sei vor dem Hintergrund des dynamischen Strukturwandels branchenübergreifend angelegt und schließe somit auch die klimarelevanten Branchen mit ein. Im Fokus stehe die Weiterbildung der jetzt im Berufsleben stehenden Arbeitnehmer. Mit dem 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz und dem im Wesentlichen am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung seien insbesondere der Zugang zur Weiterbildungsförderung von Beschäftigten, die von Strukturwandel betroffen sind, erleichtert und die Förderleistungen weiter verbessert worden.
Zugleich verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz helfe, gezielte Fachkräfteengpässe zu lindern. Es sei seit dem 1. März 2020 in Kraft und ermögliche allen Fachkräften in Deutschland, einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen.