19.07.2021
Inneres und Heimat — Antwort — hib 902/2021
Korrekturbitten der BAuA
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31400) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/30923). Danach gibt die Bundesanstalt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von der BAuA veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und sie einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.