19.07.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 903/2021

Vorsorgeprinzip bei der Pflanzengesundheit

Berlin: (hib/EIS) Ziel des neuen Pflanzengesundheitsrechts ist die Stärkung des Vorsorgeprinzips. Im Rahmen des Imports und bei der Verbringung von Pflanzen sollen höhere Anstrengungen unternommen werden, um eine Ein- und Verschleppung von Schadorganismen zu verhindern, heißt es in einer Antwort (19/31418) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30867) der AfD-Fraktion zum Mehraufwand durch neue Pflanzengesundheitsverordnung. Denn einmal eingeschleppte Schadorganismen seien nicht nur teuer in der Bekämpfung, sondern könnten auch ganze Wirtschaftszweige im Pflanzenbau sowie natürliche und Kulturlandschaften unterschiedlicher Art und auch die Biodiversität gefährden. Die phytosanitären Anforderungen an Pflanzen, Pflanzenprodukte und andere Gegenstände sowie die Einstufung der geregelten Schadorganismen im EU-Pflanzengesundheitsrecht würden auf sogenannten Schadorganismen-Risiko-Analysen basieren und seien daher fachlich-wissenschaftlich gerechtfertigt. Ausnahmen für kleine Mengen, oder aufgrund der Art des Produzenten seien daher im EU-Recht nicht vorgesehen.

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