22.07.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 913/2021

Umsetzung eines Gerichtsurteils zu „Ghettorenten“

Berlin: (hib/STO) Um die Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts zu den sogenannten Ghettorenten vom 20. Mai 2020 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31538) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31245). Darin schrieb die Fraktion, dass das Gericht in seiner Entscheidung angemahnt habe, bei der Bescheidung von Anträgen auf die „Ghettorente“ ein weites Verständnis des Begriffs „Ghetto“ zugrunde zu legen. Zugleich erkundigte sie sich nach Neuüberprüfungen bisher abgelehnter Anträge auf Leistungen nach dem „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten für Beschäftigungen in einem Ghetto“ (ZRBG).

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, ist Ende 2020 mit der Überprüfung der insgesamt rund 5.500 Vorgänge begonnen worden. Bei den Rentenversicherungsträgern mit einer großen Anzahl von Überprüfungsvorgängen sei die Prüfung aller Vorgänge noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort vom 13. Juli weiter. Danach konnten bisher nach abgeschlossener Überprüfung in rund 180 Vorgängen Leistungen bewilligt werden.

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