27.07.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 922/2021

Sorge um Pressefreiheit in der Region Kurdistan-Irak

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung ist besorgt über den Zustand der Presse- und Meinungsfreiheit in der Region Kurdistan-Irak (RKI). Sie stehe daher in regelmäßigem Austausch mit ihren Partnern, Organisationen der Vereinten Nationen (VN) und Nichtregierungsorganisationen zur Lage der Menschenrechte in der RKI, schreibt sie in einer Antwort (19/31557) auf eine Kleine Anfrage (19/30689) der Fraktion Die Linke. Die Bewertung der Lage finde Eingang in die Gesamtbewertung der bilateralen Beziehungen.

Konkret geht sie auf den Prozess gegen Journalisten und Aktivisten ein, die im Februar 2021 wegen „Gefährdung der Sicherheit, Stabilität und Souveränität der RKI“ zu sechs Jahren Haft verurteilt wurden. „Von Beginn des Verfahrens an“ habe sie sich für die Betroffenen, die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und die Presse- und Medienfreiheit gegenüber der RKI-Regierung eingesetzt, betont die Bundesregierung. Nach Angaben von glaubwürdigen Beobachtern habe das Verfahren unter gravierenden rechtsstaatlichen Mängeln gelitten. So habe kein ausreichender Zugang der Anwälte zu ihren Mandanten bestanden. Als „besonders besorgniserregend“ bezeichnet die Bundesregierung Vorwürfe von durch Folter und Druck erpresste Geständnisse während der Haftzeit, denen das Gericht nicht nachgegangen sei.

Weiter führt sie auf, Büros des Satellitensenders NRT, der dem Vorsitzenden der Oppositionspartei „New Generation“, Shaswar Abdulwahid, zugerechnet werde, seien 2020 in Erbil, Duhok und Sulaimaniya vorübergehend geschlossen und NRT der Zugang zu Informationen beziehungsweise Pressekonferenzen von Regierungsseite wiederholt verweigert worden.

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