28.07.2021 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 925/2021

Frage der Entschädigung nach Terroranschlag von Würzburg

Berlin: (hib/MWO) Nach einer Opferentschädigung für die Hinterbliebenen des Terroranschlags von Würzburg fragt die AfD-Fraktion die Bundesregierung. Wie die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage (19/31664) schreiben, müssen die Hinterbliebenen der Opfer der Morde von Würzburg um eine Entschädigung bangen, weil Geld nur fließen könne, wenn eine extremistische Motivation festgestellt würde.

Dies sei jedoch in diesem Fall unklar. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe seit Einführung dieser Leistung bis heute jährlich gestellt und wie viele dieser Anträge bewilligt wurden.

Ferner fragen sie, auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wird, ob es sich um extremistische oder terroristische Übergriffe handelt, auf welche Gesamtsummen sich die Zahlungen an Opfer und Hinterbliebene belaufen und ob die Bundesregierung einen Bedarf sieht, die Regelungen hinsichtlich der Leistungen angesichts der Taten von Würzburg zu reformieren.

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