Umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachspenden
Berlin: (hib/PST) Um neuwertige Konsumgüter, die - etwa als Retouren im Versandhandel - vernichtet statt gespendet werden, geht es in einer Kleinen Anfrage (19/31731) der FDP-Fraktion. Eine Regelung des Bundesfinanzministeriums vom März 2021, der zufolge die Spende solcher Waren an gemeinnützige Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen umsatzsteuerlich begünstigt werden kann, löst aus Sicht der Fragesteller nicht das Problem. In vielen Fällen sei weiterhin eine Umsatzbesteuerung solcher Spenden vorgesehen. Die Abgeordneten erkundigen sich daher nach den bisherigen Erfahrungen des Finanzministeriums mit der geltenden Rechtslage und fragen, ob die Bundesregierung eine „Anpassung der umsatzsteuerlichen Vorgaben“ plant, um Sachspenden solcher Neuware, die ansonsten vernichtet würde, von der Besteuerung freizustellen.