29.07.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 929/2021

Regelbetrieb des Datenraums Mobilität

Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität am 23. März 2021 ist nach Angaben der Bundesregierung ein erster Pilotfall für den „Datenraum Mobilität“ demonstriert worden. Weitere würden zum IST-Weltkongress in Hamburg im Oktober 2021 folgen, heißt es in ihrer Antwort (19/31505) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31206). Der technische Betrieb erfolge bis zum ersten Quartal 2022 durch die Fraunhofer-Gesellschaft, „danach wird ein technischer Betreiber diese Dienstleistung übernehmen“, teilt die Regierung mit. Ab Januar 2022 werde der Regelbetrieb des Datenraums Mobilität durch die DRM Datenraum Mobilität GmbH erfolgen.

Die Gestaltung des Datenraums sowie die Verantwortung für den Betrieb und die Einhaltung aller rechtlichen Regelungen lägen bei der privaten Trägergesellschaft. Die Funktionsweise des Datenraums sei konform mit dem Kartellrecht und der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Zudem sei der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in das Projekt eingebunden worden. Zum Datenaustausch könne ein leicht konfigurierbarer Konnektor verwendet werden, schreibt die Bundesregierung. „Der Datenraum wird kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und öffentliche Verkehrsbetriebe, soweit dafür Bedarf besteht, bei der Anpassung der benötigten Konnektoren unterstützen“, heißt es in der Antwort.

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