30.07.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 931/2021

Lärmschutz an Autobahnen und Bundesstraßen

Berlin: (hib/HAU) Angaben über die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen in den Jahren seit 2015 macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31574) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31290).

Sie verweist zudem darauf, dass in den vergangenen Jahren der Lärmschutz für Anwohner an neuen oder wesentlich geänderten Straßen (Lärmvorsorge) und der Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen (Lärmsanierung) wesentlich verbessert worden sei.

Die Bundesregierung habe die aktualisierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) durch die Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) eingeführt. Sie würden synchron auch für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen gelten. Zudem seien die Auslösewerte der Lärmsanierung am 1. August 2020 um weitere drei dB(A) abgesenkt worden, „sodass Anwohnerinnen und Anwohner nun bereits bei geringeren Pegeln Lärmschutzmaßnahmen erhalten können“.

Marginalspalte