Technologietransfer bei der bilateralen Zusammenarbeit
Berlin: (hib/JS) Bei der bilateralen Zusammenarbeit finden Technologietransfers statt, die aber nach den Vorgaben des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht systematisch erhoben werden. Dies gilt sowohl für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als auch für die Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31552) auf eine Kleine Anfrage (19/31135) der AfD-Fraktion.
Die Partner der Bundesregierung schätzten die im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit angebotenen Leistungen sehr, heißt es in der Antwort weiter. Die deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) biete beispielsweise verschiedene Fort- und Weiterbildungen im Bereich Management an und nutze gemeinsam mit Partnern sogenannte Open Source Software.