04.08.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 940/2021

Beratung zur Aus- und Weiterbildung

Berlin: (hib/CHE) Mit der Stärkung des Beratungsauftrages im Bereich Qualifizierung durch das Qualifizierungschancengesetz hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie der Beratung zur Aus- und Weiterbildung eine besondere Bedeutung beimisst. „Das Qualifizierungschancengesetz hat dazu beigetragen, die Beratungsmöglichkeiten für Unternehmen bei den Agenturen für Arbeit insgesamt bekannter zu machen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31797) auf eine Kleine Anfrage (19/31248) der Fraktion Die Linke. Auch die Nationale Weiterbildungsstrategie habe die Qualifizierungsberatung als Thema aufgegriffen und die Bedeutung einer Ausweitung der Dienstleistung für die Betriebe hervorgehoben. Eine quantitative Zielvorgabe existiere nicht, vielmehr müsse sich die Entwicklung am Bedarf der Unternehmen orientieren, heißt es in der Antwort weiter.

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