04.08.2021 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 940/2021

Bundesstiftung Gleichstellung

Berlin: (hib/STO) Über die Bundesstiftung Gleichstellung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31767) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31224). Danach ist das auf eine Initiative der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zurückzuführende Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung am 28. Mai dieses Jahres in Kraft getreten. Die Stiftung soll sich den Angaben zufolge der Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland widmen. „Sie wird sich wissenschaftlich fundiert insbesondere mit Fragen der gerechten Partizipation von Frauen und Männern in Gesellschaft, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft beschäftigen“, heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, ist die Bundesstiftung Gleichstellung als Stiftung des öffentlichen Rechts eine eigenständige juristische Person. Ihr Hauptorgan ist laut Vorlage der Stiftungsrat, der die grundsätzlichen Entscheidungen zum Aufbau und zur Arbeit der Stiftung trifft. Der Stiftungsrat der 19. Legislaturperiode habe sich am 7. Juli 2021 konstituiert. Dem Stiftungsrat obliege es, das geschäftsführende Direktorium - bestehend aus zwei Personen - zu besetzen. Dann könne neben dem administrativen auch der inhaltliche Aufbau der Stiftung folgen.

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