10.08.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 951/2021

Nach Syrien und Irak ausgereiste Islamisten

Berlin: (hib/STO) Über aus Deutschland Richtung Syrien und Irak ausgereiste Islamisten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31858) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31366). Wie die Bundesregierung darin ausführt, war nach einem „Hoch von Ausreisen beziehungsweise Ausreiseversuchen von Islamisten aus Deutschland in den Jahren 2013 bis 2015 in Richtung Syrien und Irak“ in den Folgejahren ein sukzessiver Rückgang der Zahlen zu verzeichnen. Seit 2019 werden Ausreisen beziehungsweise Ausreiseversuche den Angaben zufolge nur noch vereinzelt festgestellt.

Aktuell halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zirca 39 Prozent der etwa 1.070 von Deutschland nach Syrien und in den Irak gereisten Personen im Ausland auf, wie aus der Antwort hervorgeht. Danach befinden sich etwa zwei Drittel dieser Personen auf freiem Fuß in Syrien beziehungsweise im Irak. „Zum Großteil des hier in Rede stehenden Personenkreises liegen keine Erkenntnisse zum konkreten Aufenthaltsort vor. Es ist davon auszugehen, dass sich einzelne Personen zwischenzeitlich in anderen Staaten außerhalb von Syrien und dem Irak aufhalten und ein nicht unerheblicher Anteil der Personen bei Kampfhandlungen verstorben ist“, heißt es in der Vorlage weiter.

Der Antwort zufolge befinden sich mit Stand vom 30. Juli von den nach Syrien oder in den Irak ausgereisten Personen mit Deutschlandbezug aktuell 101 in Syrien, zehn im Irak und fünf in anderen Staaten in Haft beziehungsweise in Gewahrsam. 388 der nach Syrien oder in den Irak ausgereisten Personen sind laut Bundesregierung dieses Jahres bislang nach Deutschland zurückgekehrt. Von diesen sind aktuell 75 als Gefährder und 78 als sogenannte Relevante Person eingestuft. Davon besitzen 40 Gefährder und 37 Relevante Personen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Grundsätzlich haben „alle deutschen Staatsbürger und so auch diejenigen, die in Verdacht stehen, sich einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeschlossen zu haben, das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland“, wie die Bundesregierung zugleich darlegt. Sie müssten sich hier vor der deutschen Strafjustiz verantworten. Für die Gruppe der Rückkehrer aus ehemaligen von IS kontrollierten Gebieten würden daher in Deutschland im Falle einer bevorstehenden Wiedereinreise „alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen des Polizei- und Strafrechts geprüft und gegebenenfalls ergriffen“.

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