13.08.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 954/2021

Entschädigung nach Terroranschlag von Würzburg

Berlin: (hib/MWO) Grundlage für die Gewährung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe ist die Einordnung der zuständigen Ermittlungsbehörden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31873) auf eine Kleine Anfrage (19/31664) der AfD-Fraktion. Im Fall der Messerattacke in Würzburg am 25. Juni 2021, auf die sich die Anfrage bezog, dauern die Ermittlungen zu den Hintergründen und zur Motivlage des Beschuldigten den Angaben zufolge noch an. Die psychiatrische Begutachtung gelange laut der Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bayerischen Landeskriminalamt derzeit zu der Einschätzung, dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig gewesen sei. Danach sollen die bisherigen Ermittlungen nach Auswertung der beiden Mobiltelefone des Tatverdächtigen bislang weder Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte noch auf etwaige Mittäter oder Mitwisser erbracht haben.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, richten sich terroristische und extremistische Taten gegen die freiheitliche und pluralistische Gesellschaft und das Wertesystem Deutschlands. Die Betroffenen würden letztendlich stellvertretend für den deutschen Staat oder eine bestimmte Personengruppe angegriffen. Der Staat stehe ihnen gegenüber daher in einer besonderen Verantwortung. Dementsprechend sehe die Bundesrepublik Deutschland spezielle Leistungen in Form von Härteleistungen für diese Betroffenengruppen vor. Die Taten von Würzburg gäben nach bisherigem Kenntnisstand keinen Anlass, die hierfür geltenden Vorschriften zu reformieren. Dabei dürfe nicht außer Betracht bleiben, dass den Betroffenen Leistungen des Staates zustehen können, deren Gewährung unabhängig von der Frage ist, ob es sich um eine extremistisch oder terroristisch motivierte Tat handelt. Ob eine psychische Erkrankung einer Täterin oder eines Täters dazu führt, dass die in der Vorbemerkung genannten Voraussetzungen für die Gewährung von Härteleistungen nicht erfüllt sind, werde in jedem Einzelfall geprüft, sofern es dafür seitens der Ermittlungsbehörden und Gerichte Anhaltspunkte gebe.

Wie die Abgeordneten in der Anfrage schrieben, müssen die Hinterbliebenen der Opfer der Morde von Würzburg um eine Entschädigung bangen, weil Geld nur fließen könne, wenn eine extremistische Motivation festgestellt würde. Dies sei jedoch in diesem Fall unklar.

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