16.08.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 959/2021

„Jagsthausener Kreis“ ist kein BfV-Beobachtungsobjekt

Berlin: (hib/STO) Der sogenannte „Jagsthausener Kreis“ ist kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31670) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31244) hervor. Darin schrieb die Fraktion, bei diesem Kreis solle es sich laut eines Beitrags des Bayerischen Rundfunks „um eine bereits um die 70 Jahre alte Scharnierorganisation zwischen unterschiedlichen rechtskonservativen bis rechtsextremen Spektren handeln, die sich im Verborgenen trifft“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, handelt es sich bei der Gruppierung nicht um ein Beobachtungsobjekt des BfV. „Sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in einem Personenzusammenschluss verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt werden, betrachtet das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags fortlaufend offen wahrnehmbare Aktivitäten und untersucht, inwiefern diese von hinreichendem Gewicht sind, um ein Beobachtungsobjekt einzurichten“, heißt es in der Antwort weiter. Die Voraussetzungen für die Beobachtung durch das BfV seien gegeben, wenn „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen eines Personenzusammenschlusses vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtet sind, mithin auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung des grundgesetzlichen Kernbestandes abzielen“.

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