18.08.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 963/2021

Anwendung der Todesstrafe in Thailand

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht mit Sorge, dass Thailand sein de-facto-Moratorium gegen die Todesstrafe mit einer Hinrichtung im Juni 2018 beendet hat. Das schreibt sie in der Antwort (19/31958) auf eine Kleine Anfrage (19/31497) der FDP-Fraktion, die sich nach der Menschenrechtslage in dem südostasiatischen Land erkundigt hatte.

Wenngleich seither keine weiteren Hinrichtungen stattgefunden hätten, und die Regierung angekündigt habe, durch eine Verringerung der Zahl der mit der Todesstrafe bedrohten Delikte auf eine Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten, stünden weitere Schritte in diese Richtung noch aus. Derzeit könne für 65 Delikte, darunter Mord, Entführung, Umsturz und Gefährdung der Staatssicherheit, die Todesstrafe verhängt werden. Im Zuge von Amnestien 2019 und 2020 habe König Rama X viele Verurteilungen zur Todesstrafe in lebenslängliche Freiheitsstrafen umgewandelt.

Die Bundesregierung zeigt sich zudem besorgt über Berichte über die rigide Anwendung des Majestätsbeleidigungsgesetzes und über die Strafverfolgung von Oppositionellen und Aktivistinnen und Aktivisten. So sei der Bundesregierung auch bekannt, dass es zu gewaltsamen Übergriffen auf politisch aktive Einzelpersonen gekommen ist und seit 2016 mindestens neun im Exil lebende Oppositionelle verschwunden sein sollen. „Solche Berichte werden regelmäßig in bilateralen Gesprächen mit der thailändischen Regierung thematisiert“, heißt es in der Antwort weiter.

Im November 2021 werde sich Thailand zudem der regulären Überprüfung im Rahmen des 3. Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen unterziehen. Im Rahmen des UPR werden VN-Mitgliedstaaten durch andere Staaten in einem fünfjährigen Zyklus auf ihre Menschenrechtssituation hin überprüft und erhalten Empfehlungen zur Verbesserung. Die letzte Überprüfung Thailands fand den Angaben zufolge 2016 statt.

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