23.08.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 972/2021

Verbotener Verein „Combat 18 Deutschland“

Berlin: (hib/STO) Um den im Januar 2020 verbotenen rechtsextremistischen Verein „Combat 18 Deutschland“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31955) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31520). Danach gingen auf das Konto von Stanley R., der laut Grünen-Fraktion Berichten zufolge als Kassenwart einer der „Combat 18 Deutschland“-Sektionen fungierte, Überweisungen von zirka 60 Personen in unterschiedlicher Regelmäßigkeit ein. „Die unterschiedlichen Beträge und die Angaben zum Verwendungszweck lassen jedoch keine eindeutigen Rückschlüsse auf Mitgliedsbeiträge zu“, heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage, welche Kriterien durch die ermittelnden Stellen angewandt wurden, um zwischen Mitgliedern Unterstützern von „Combat 18 Deutschland“ zu unterscheiden, schreibt die Bundesregierung, Anwärter hätten eine praktische und theoretische Prüfung ablegen müssen, um Mitglied von „Combat 18 Deutschland“ zu werden. Kriterien für eine Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Unterstützern zum Zeitpunkt des Verbots seien zudem unter anderem eine regelmäßige Teilnahme an internen „Combat 18 Deutschland“-Treffen und eine Mitgliedschaft in „Combat 18 Deutschland“-Gruppenchats gewesen.

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