25.08.2021 Gesundheit — Antrag — hib 980/2021

Ergänzter Antrag der Koalition zur epidemischen Lage

Berlin: (hib/PK) Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD wollen die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut verlängern und zudem das Infektionsschutzgesetz (IfSG) anpassen. Das geht aus einem ergänzten Antrag (19/32091) von Union und SPD hervor.

Paragraf 28a IfSG soll geändert werden, weil aufgrund des Impffortschritts die Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr der zentrale Maßstab sei. Daher seien auch die dort genannten Schwellenwerte nicht mehr aktuell. Künftig sollen sich die im Gesetz genannten Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus an der Hospitalisierungsrate ausrichten.

Die Bundesregierung soll zudem über ihre Erkenntnisse zu den Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung berichten und darüber, welche Initiativen daraus für die Bewältigung der Pandemie abzuleiten sind.

Erstmals hatte der Bundestag den Angaben zufolge am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die Feststellung der epidemische Lage wurde sodann am 18. November 2020, am 4. März 2021 und am 11. Juni 2021 verlängert.

Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, derzufolge der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben.

Die Voraussetzungen für die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite seien weiter gegeben, heißt es in der Begründung des Antrags. In Deutschland stiegen die Corona-Infektionszahlen in allen Bundesländern wieder an. Der Anstieg umfasse dabei alle Indikatoren: die Neuinfektionen, den R-Wert, die Quote der positiven PCR-Tests, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungen und die notwendigen Behandlungen auf den Intensivstationen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) schätze die Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nicht vollständig geimpften Bevölkerung weiterhin insgesamt als hoch ein, für vollständig Geimpfte werde die Gefährdung als moderat angesehen.

Die pandemische Lage werde verschärft durch das Auftreten von Varianten des Sars-CoV-2-Virus. In Deutschland sei seit mehreren Wochen die sogenannte Delta-Variante absolut vorherrschend, die deutlich ansteckender sei als die zunächst verbreitete Alpha-Variante. In der Zukunft sei mit sogenannten Escape-Mutationen zu rechnen, also Virusvarianten, die eine verringerte Sensitivität gegenüber den jetzt verfügbaren Impfstoffen hätten.

Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit möglichst zu reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Die Bundesländer hätten den Bundestag aufgrund dieser Ausgangslage einstimmig darum gebeten, die epidemische Lage zu verlängern, heißt es in dem Antrag weiter. Gemäß IfSG habe der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage bis zum 11. September 2021 zu treffen und im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

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