Digitalisierung von Leistungen und Dokumenten im Kfz-Bereich
Berlin: (hib/HAU) Ein erster Beitrag zur Digitalisierung von Leistungen und Dokumenten im Kfz-Bereich besteht laut Bundesregierung darin, „dass die Daten einer Hauptuntersuchung (HU) gespeichert und verwertbar gemacht werden“. Bereits seit 1. Oktober 2017 könnten die Daten des Berichts jeder HU digital und zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeichert werden, seit 20. Mai 2018 sei dies flächendeckend verpflichtend, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32010) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31815). Bei einem Zulassungsvorgang könne die Zulassungsbehörde auf diese Daten zurückgreifen.
Ab 1. Juli 2022 kann der Vorlage zufolge auch bei der nächsten HU auf diese Daten zurückgegriffen werden. Darüber hinaus werde geprüft, inwieweit im Rahmen einer zu schaffenden einheitlichen Fahrzeugakte auch eine Digitalisierung der HU-Ergebnisse erfolgen könnte.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, lässt die europäische Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern noch keine reine „E-HU“ zu. Insofern sei die angekündigte Überarbeitung der Richtlinie seitens der Europäischen Kommission abzuwarten. „Die Bundesregierung unterstützt die europäische Einführung der E-HU“, heißt es in der Antwort. Die EU-Kommission plane die Verabschiedung der überarbeiteten Fassung im zweiten Quartal 2023.