Folgen des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts
Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung misst dem Klimaschutz in allen Politikfeldern hohe Bedeutung zu. Dies erklärt sie in der Antwort (19/32154) auf eine Kleine Anfrage (19/31902) der FDP-Fraktion, die sich nach den Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz erkundigt hat. Dabei verweist die Bundesregierung auf die Änderung des Klimaschutzgesetzes, die der Bundestag am 24. Juni 2021 beschlossen hat.
Wie die Bundesregierung weiter erklärt, hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss nicht zu Paragraf 4 Absatz 1 Satz 7 des Klimaschutzgesetzes geäußert, demzufolge subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen durch das Gesetz nicht begründet werden. Vielmehr habe sich das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen auf die Grundrechte der Beschwerdeführer „in ihrer Ausprägung als intertemporale Freiheitssicherung“ gestützt.