07.09.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1007/2021

Verurteilungen im Jahr 2020

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Daten zu Verurteilungen in Gerichtsverfahren im Jahr 2020 vor. Wie es in der Antwort (19/32186) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31921) heißt, wird die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen in der jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Strafverfolgungsstatistik ausgewiesen. Diese liege aktuell erst für das Berichtsjahr 2019 vor. Bei der Statistik handele es sich nicht um eine „echte Personenzählung“, da eine Person, die im Laufe eines Jahres mehrfach rechtskräftig verurteilt wird, auch mehrfach erfasst werde. Die Statistik weise die Entscheidungen differenziert nach den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechts sowie nach den verhängten Sanktionen aus. Erfasst werde eine Entscheidung in dieser Statistik jeweils nur bei der schwersten Straftat, die dieser Entscheidung zugrunde liegt. Dabei erfasse die Statistik der Strafverfolgung die Zahl der rechtskräftig verurteilten Personen differenziert nach Deutschen, Ausländern und Staatenlosen; eine Differenzierung nach dem Aufenthaltsstatus sei anhand dieser Statistik hingegen nicht möglich. Eine Verbindung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) mit denen der Strafverfolgungsstatistik sei nicht möglich.

Die AfD-Fraktion wollte unter Bezug auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 wissen, wie viele Personen nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr in verschiedenen Deliktsbereichen in einem Gerichtsverfahren verurteilt wurden. Auch erkundigte sie sich unter anderem danach, wie viele davon deutsche und wie viele nichtdeutsche Tatverdächtige waren.

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