Förderung anwendungsorientierter Forschung durch die DFG
Berlin: (hib/DES) Die letzte Projektakademie der Förderrichtlinie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist 2017 bewilligt worden. Seit 2019 wurden keine Anträge auf Projektakademien mehr gestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/32201) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31783) hervorgeht. In spezifischen Fällen könnten Projektakademien „einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an drittmittelgeförderte Forschung heranzuführen“. Insgesamt seien im Zeitraum 2019 bis 2020 15 Anträge auf Sachhilfe, davon zehn Neuanträge, gestellt worden, die aus einer Projektakademie hervorgegangen sind. Vier dieser Neuanträge seien bewilligt worden, was einer Förderquote von 40 Prozent entspreche.
Bezugnehmend auf die Förder- und Bewilligungsquoten der DFG für Anträge von Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), ist die Förderquote im Zeitraum 2019 bis 2020 von 15,3 auf 19,7 Prozent und die Bewilligungsquote von 10,8 auf 15,3 Prozent gestiegen.