13.09.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 1014/2021

Werkvertragsverbot wird nicht ausgeweitet

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, das in der Fleischwirtschaft geltende Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen auszudehnen. Die Prüfung der arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen durch die Behörden des Bundes und der Länder würden dafür derzeit keine Gründe liefern, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/32204) auf eine Kleine Anfrage (19/31790) der Fraktion Die Linke.

In der Antwort heißt es weiter, dass ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraf 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft am 10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen sei. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags stehe noch aus. Lägen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werde das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.

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