13.09.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 1014/2021

Umsetzungsstand des Moscheen-Projekts in Marokko

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht zum Umsetzungsstand des Projekts „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen“ in Marokko, durchgeführt von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), keine weiteren Angaben. „Eine Erörterung dieser abstrakten Rechtsfragen erfolgt nicht“, schreibt sie in einer Antwort (19/32193) auf eine wiederholte Kleine Anfrage (19/31521) der AfD-Fraktion zum Thema.

Die Bundesregierung hatte bereits in ihrer Antwort auf eine frühere Drucksache der AfD-Fraktion zum Thema (19/21800) Fragen mit Verweis auf Grenzen des Parlamentarischen Frage- und Informationsrechts unbeantwortet gelassen. Die AfD-Fraktion hatte daraufhin nachgefragt, welche konkreten Kriterien für die Vertraulichkeit von Verhandlungen und Abstimmungen mit ausländischen Regierungen im Zusammenhang der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gelten.

Die Bundesregierung beruft sich erneut auf den „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, das Staatswohl und die Gewährleistung einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung“. Das Parlamentarische Frage- und Informationsrecht diene nicht dazu, „eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen“. Zu den betreffenden Fragen erfolge daher keine rechtliche Bewertung seitens der Bundesregierung.

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