Neuansiedlungen von Behörden in strukturschwachen Regionen
Berlin: (hib/STO) Über Neuansiedlungen und Ausgründungen von Behörden und Ressortforschungseinrichtungen des Bundes in strukturschwachen Regionen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32239) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31865). Danach wird der Bund gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 10. Juli 2019 und dem Strukturstärkungsgesetz solche Neuansiedlungen und Ausgründungen bevorzugt in strukturschwachen beziehungsweise vom Strukturwandel betroffenen Regionen vornehmen.
Wie die Regierung weiter ausführt, hat eine Clearingstelle Anfang 2021 ihre jährliche Abfrage zum Planungs- und Umsetzungsstand der Ansiedlungsvorhaben vorgenommen. Unter Berücksichtigung weiterer Nachmeldungen planen die Ressorts laut Vorlage in den kommenden Jahren rund 16.800 neue Vollzeit-Arbeitsplätze in strukturschwachen und vom Strukturwandel betroffenen Regionen. In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurden den Angaben zufolge in den strukturschwachen und besonders strukturschwachen Kreisen gemäß der Typisierung im Heimatbericht 2021 mit Stand Ende August rund 4.100 neue Stellen und Planstellen an bestehenden Standorten geschaffen.