16.09.2021 Wirtschaft und Energie — Verordnung — hib 1021/2021

Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat die „Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung“ (19/32401) vorgelegt. Hintergrund der Änderungen ist eine neue EU-Verordnung (EU) 2021/821 über eine Unionsregelung für die „Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Verordnung)“, die am 9. September 2021 in Kraft gesetzt wurde. Diese ersetze die bisherige Verordnung (EG) Nr. 428/2009, heißt es. Sämtliche Verweise in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) auf die bisherige Verordnung würden nun an die neue Verordnung angepasst. Außerdem seien mit der neuen Dual-use-Verordnung neue Verbote und Genehmigungspflichten statuiert worden. Verstöße dagegen sollen der Vorlage zufolge durch die Neuregelung entsprechend sanktioniert werden.

Zudem würden Anpassung der Verfahrensvorschriften vorgenommen, damit sowohl für Ausfuhren nach als auch für Einfuhren aus Nordirland weiterhin die bestehenden Vorschriften angewandt werden können, teilt die Regierung mit. Überdies werde eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von für die Verwendung im Zusammenhang mit Raumfahrzeugen konstruierten Antennen eingeführt.

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