16.09.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 1022/2021

Vernetzung der deutschen Marktüberwachungsbehörden

Berlin: (hib/HAU) Mit der Einrichtung des Deutschen Marktüberwachungsforums beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist laut Bundesregierung eine Vernetzung der deutschen Marktüberwachungsbehörden erreicht worden, „um gemeinsam auf eine stetige Verbesserung und einheitliche Anwendung der Marktüberwachungsbestimmungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und auf faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtsklarheit für die Wirtschaftsakteure hinzuwirken“. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/32224) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31812). Die neue europäische Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 enthalte Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten Non-Food-Produktbereich. Sie gebe den nationalen Marktüberwachungsbehörden die notwendigen Befugnisse und Kompetenzen an die Hand, um gegen nicht konforme und insbesondere nicht sichere Non-Food-Produkte vorzugehen und diese erforderlichenfalls auch vom Markt zu nehmen.

Die Marktüberwachungsverordnung enthalte jedoch keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Non-Food-Produktbereich, also insbesondere für Verbraucherprodukte, die nur der Produktsicherheitsrichtlinie (RL 2001/95/EG) unterfallen, schreibt die Bundesregierung weiter. Unter Federführung des BMWi seien deshalb die maßgeblichen Bestimmungen aus der Marktüberwachungsverordnung für den nicht harmonisierten Non-Food-Produktbereich in das Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz - MüG) in deutsches Recht übertragen worden. Das Gesetz sei am 16. Juli 2021 in Kraft getreten. Mit ihm werde in Deutschland eine einheitliche Marktüberwachung für harmonisierte und nicht harmonisierte Non-Food-Produktbereiche sichergestellt. Damit werde der Verbraucherschutz insbesondere im Online-Handel maßgeblich gestärkt, heißt es in der Vorlage.

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