17.09.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1023/2021

Blockchain-Technologie im Bereich der Fahrzeugzulassung

Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Umsetzung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung wird durch Vorbereitungsarbeiten geprüft, ob die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) für Anwendungen im Bereich der Fahrzeugzulassung genutzt werden kann. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/32225) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31792) hervor. Konkrete Anwendungen seien aktuell nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort. Im Zuge der weiteren Arbeiten zur Fortentwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung würden konkrete gesetzgeberische Maßnahmen vorbereitet.

Für den Einsatz von DLT-Systemen, so schreibt die Bundesregierung, würden die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben werde - bei Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes - vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überwacht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bringe seine Expertise zum Schutz persönlicher Daten innerhalb der geplanten DLT-Systeme ein, soweit es bei deren Konzeptionierung oder Umsetzung involviert ist. Das gelte insbesondere in der Frage der Sicherheit der verwendeten kryptografischen Algorithmen. Die kryptografischen Herausforderungen würden in der Publikation „Blockchain sicher gestalten. Konzepte. Anforderungen. Bewertungen.“ des BSI analysiert, wird mitgeteilt.

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