Hilfen für die Opfer der „Colonia Dignidad“
Berlin: (hib/AHE) Die Gemeinsame Kommission von Deutschem Bundestag und Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen der „Colonia Dignidad“ wird die Umsetzung der Hilfen für die Opfer der Sekte über die 19. Legislaturperiode hinaus begleiten. Das geht aus dem als Unterrichtung vorliegendem Bilanzbericht der Kommission hervor (19/32501). Das Antragsverfahren sowie die Auszahlung von Hilfsgeldern an die Opfer würden fortgeführt. Ziel sei, die Hilfsleistungen in Fällen mit klarer Entscheidungsgrundlage möglichst bis Ende 2021 auszuzahlen. Die mit der organisatorischen Umsetzung des Hilfsfonds beauftragte Organisation für Migration (IOM) habe bis Anfang September insgesamt 207 Interviews für individuelle Hilfsleistungen unter Säule 1 (7.000 Euro ohne näheren Verwendungsnachweis) und 80 Interviews in Säule 2 (ergänzend bis zu 3.000 EUR mit Verwendungsnachweis) durchgeführt. Das Auswärtige Amt habe 110 Bescheide für Säule 1 und 70 Bescheide für Säule 2 erstellt. Die IOM habe 95 Auszahlungen unter Säule 1 und 42 Auszahlungen unter Säule 2 vorgenommen. Als vordringliche und zentrale Aufgabe sieht die Kommission darüber hinaus die Erarbeitung und Ausgestaltung des Fonds „Pflege und Alter“ und die Ausstattung mit finanziellen Mitteln an.
In der „Colonia Dignidad“, 350 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile, wurden über Jahrzehnte hinweg systematisch schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die vom Deutschen Paul Schäfer gegründete Sekte, während der Militärdiktatur Pinochets (1973 -1990) zum Teil zusammen mit dem chilenischen Geheimdienst Dirección Nacional de Inteligencia (DINA), begangen, heißt es in der Unterrichtung. Im Juni 2017 habe der Deutsche Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag zur „Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad“ (18/12943) angenommen. Dieser fordere die Bundesregierung dazu auf, in enger Zusammenarbeit mit dem chilenischen Staat sowohl die historische und juristische Aufarbeitung als auch die Klärung der Besitzverhältnisse der „Colonia Dignidad“/ „Villa Baviera“ voranzutreiben und darüber hinaus ein Hilfskonzept zu entwickeln. Die Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesregierung ist erstmals im Oktober 2018 zusammengetreten. „Die von den Fraktionen des Deutschen Bundestags entsandten Mitglieder werden aufgrund der personellen Diskontinuität nach der Konstituierung eines neu gewählten Bundestages neu zu bestimmen sein“, heißt es in der Vorlage.