24.09.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1036/2021

Regierung bewertet Sicherheitsgesetz-Moratorium ablehnend

Berlin: (hib/STO) Mit der im 28. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) enthaltenen Empfehlung, ein „Sicherheitsgesetz-Moratorium“ auszusprechen, befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32456) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32124). Darin schreibt die Bundesregierung, die Empfehlung eines solchen Moratoriums blende aus, dass die angemessene Anpassung der Sicherheitsgesetzgebung an neue gesellschaftliche Entwicklungen und Realitäten unabdingbar sei, wenn der Staat auch in Zukunft die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten solle. Dies gelte insbesondere in Bereichen, in denen immense Schäden für Leib und Leben drohen, etwa bei terroristischen Anschlägen. Daher müsse „fortlaufend über alternative, zeitgemäße und an die technische Entwicklung angepasste Instrumente nachgedacht werden, die selbstverständlich einer rechtlichen Regelung und Grundlage bedürfen“.

„Ein kategorisches Verbot neuer Sicherheitsgesetze würde zudem die Gefahr eines strukturellen Verstoßes gegen das Untermaßverbot darstellen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Es bestünden insoweit auch Bedenken, ob eine Selbstbeschränkung des Gesetzgebers mit dem Grundsatz der demokratischen Gesetzgebung vereinbar ist.

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